Zwar ist in der Presse zu lesen, dass die Personalentscheidung an der Spitze der WVB gefallen wäre, aber das ist so nicht richtig. Im Senat wurde sich nur geeinigt, dass die Senatsverwaltung für Finanzen, tatsächlich ein Vorschlagsrecht für die Ernennung des zweiten Vorstandes der Wohnraumversorgung Berlin AöR hat. Das bedeutet, dass der Konflikt nicht juristisch gelöst, sondern politisch ausgetragen wird.
(Zitat:) »Der Streit in der rot-rot-grünen Landesregierung um die Neubesetzung eines Vorstandspostens bei der Wohnraumversorgung Berlin steuert einem neuen Höhepunkt entgegen. Linken-Chefin Katina Schubert bekräftigte am Montag, dass ihre Partei die Besetzung eines der beiden Vorstandsposten mit dem SPD-Politiker Volker Härtig nicht zustimmen werde. „Wir tragen die Personalie nicht mit, auf keinen Fall“, sagte Schubert. An diesem Dienstag werde sich der Senat mit der Entscheidung erneut befassen, und „gegebenenfalls auch der Koalitionsausschuss“, so die Linken-Chefin.«
Quelle: Berliner Kurier, 12.1.2020